Anfängerschwimm-AGs

Das Förderprogramm für den Primarbereich und die Sekundarstufe I

Bewerbungsrunde für das Schuljahr 2025/2026 ist eröffnet.

Die Stiftung Sport in der Schule fördert auch im Schuljahr 2025/2026 „Anfängerschwimm-AGs“.

Kurse werden von der Stiftung gefördert, sofern sie in Form von außerunterrichtlichen Veranstaltungen ("Schul-AGs") angeboten werden.

  • maximal 500 Euro stehen pro Kurs zur Verfügung.

Die Stiftung Sport in der Schule möchte außerunterrichtliche Schwimmangebote sowohl im Primarbereich als auch in der Sekundarstufe I fördern, um dabei zu unterstützen, vorhandene Defizite im Schwimmen bei Schülerinnen und Schülern abzubauen. 


Die Ausgangssituation

Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber, dass alle Kinder schwimmen lernen sollen. Dieser Konsens beruht einerseits auf der Befürchtung, dass Nichtschwimmer höher gefährdet sind zu ertrinken, anderseits auf der Überzeugung, dass Kindern, die nicht schwimmen können, der Zugang zu wertvollen Lebensbereichen und Bewegungsräumen verschlossen bleibt. Daher bekräftigen die KMK in den Empfehlungen der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung aus dem Jahr 2017, dass alle Kinder bis zum Alter von 10 bis 12 Jahren sicher schwimmen können sollen (Niveaustufe 4 der Empfehlungen).


Die Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an alle Grundschulen, Gemeinschaftsschulen mit Primarstufe, Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und alle weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg. Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 bis 4, die aller Voraussicht nach die Basisstufe des Schwimmenkönnens (Niveaustufe 3 der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht“) nach Abschluss der Schwimmausbildung im regulären Schwimmunterricht nicht erreichen werden bzw. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5, die diese de facto nicht erreicht haben, sollen von dieser Initiative profitieren.   


Das Ziel

Mit der Teilnahme an der Anfängerschwimm-AG soll der Grundstein auf dem Weg zur Schwimmfähigkeit gelegt bzw. die Anforderungen der Basisstufe nach Möglichkeit erreicht werden.

Hinweis:

Junge Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung, denen es aufgrund Ihrer Einschränkungen ggf. nicht gelingt, die Niveaustufe 2 bzw. 3 zu erreichen, können unabhängig davon am Angebot teilnehmen.


Die Bedingungen – in Kürze

Folgende Bedingungen müssen Kurse mindestens erfüllen, damit Ihr Antrag berücksichtigt werden kann:

  1. Zur Gruppe:

    • Außerunterrichtliche Schwimm-AG
    • Mindestteilnehmerzahl: 6 Kinder
  2. Zu den Inhalten:

    • Insgesamt mindestens 15 Einheiten aus den oben genannten
      Empfehlungen für den Schwimmunterricht
      zu:

      Niveaustufe 1 – Wassergewöhnung:
      Aufenthalt, Stehen, Gehen, Drehen, Rollen, Schweben, Auftreiben

      Niveaustufe 2 – Grundfertigkeiten des Schwimmens:
      Atmen, Tauchen, Springen, Gleiten und Fortbewegen

      Die AG ist außerdem auch für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 der weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg, die die Basisstufe des Schwimmenkönnens (Niveaustufe 3 der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht“) nicht erreicht haben. Hierbei sollen zusätzlich zu den o. g. Inhalten auch die Kriterien der Basisstufe durchgenommen werden:

      Niveaustufe 3 – Basisstufe des Schwimmens:
      beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 Meter in einer beliebigen Schwimmart – keine Zeitbegrenzung, Wechsel der Schwimmart ist erlaubt und das Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen.

  3. Zum Kooperationspartner:

Die detaillierten Bedingungen entnehmen Sie bitte unbedingt folgendem Dokument:

Ausführliche Teilnahmebedingungen (PDF)

Zeitlicher Ablauf des Verfahrens:

  1. Verbindliche Bewerbung: bis 23. Juli 2025

    Bis Mittwoch, den 23. Juli 2025 können Schulen für die Teilnahme am Auswahlverfahren online registriert werden.

    Zur Online-Bewerbung
  2. Bescheid: bis 30. Juli 2025

    Wir informieren Sie darüber, ob Ihre Schule für eine Förderung berücksichtigt werden konnte. Falls ja, erhalten Sie zusammen mit dieser verbindlichen Zusage auch den Auszahlungsantrag und Dokumentationsbogen.

  3. Einreichen des Auszahlungsantrags: bis August 2026

    Innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des letzten Kurses, spätestens aber bis August 2026, reichen Sie den ausgefüllten Auszahlungsantrag inkl. (im Fall von mehreren AGs aller) Dokumentationsbögen auf dem Postweg bei der Stiftung ein.

  4. Auszahlung der Fördersumme: bis Ende Oktober 2026

    Nach Eingang des ausgefüllten Auszahlungsantrags inkl. Dokumentationsbögen bei der Stiftung erfolgt die Auszahlung – spätestens bis Ende Oktober 2026.