Das Förderprogramm für Anfängerschwimm-AGs im Primarbereich

Die aktuelle Bewerbungsrunde für das zweite Schulhalbjahr ist beendet!

Um die Schwimmfähigkeit junger Schulkinder ist es an sich schon nicht allzu gut bestellt. Erschwerend hinzu kommt, dass aufgrund der Pandemie seit März 2020 die Schwimm- und Hallenbäder nur für kurze Zeit geöffnet werden durften. Die Stiftung Sport in der Schule fördert deshalb auch im Schuljahr 2023/2024 Anfängerschwimmkurse, um ein Aufholen der entstandenen Defizite zu unterstützen.

  • 400 Euro stehen im zweiten Halbjahr pro Kurs zur Verfügung.

Diese werden von der Stiftung gefördert sofern sie in Form von außerunterrichtlichen Veranstaltungen ("Schul-AGs") angeboten werden.


Die Ausgangssituation

Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass alle Kinder schwimmen lernen sollen. Dieser Konsens beruht einerseits auf der Befürchtung, dass Nichtschwimmer höher gefährdet sind zu ertrinken und anderseits auf der Überzeugung, dass Kindern, die nicht schwimmen können, der Zugang zu wertvollen Lebensbereichen und Bewegungsräumen verschlossen bleibt. Daher bekräftigen die KMK in den Empfehlungen der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung aus dem Jahr 2017, dass alle Kinder bis zum Alter von 10 bis 12 Jahren sicher schwimmen können sollen (Niveaustufe 4 der Empfehlungen).


Das Ziel

Von unserer Förderung außerunterrichtlicher Anfängerschwimm-AGs sollen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 profitieren, die aller Voraussicht nach die Basisstufe Schwimmen (Niveaustufe 3 der Empfehlungen für den Schwimmunterricht) nach Abschluss der Schwimmausbildung im regulären Schwimmunterricht nicht erreicht haben werden.

 


Die Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an alle Grundschulen, Gemeinschaftsschulen mit Primarstufe und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in Baden-Württemberg.


Die Bedingungen – in Kürze

Folgende Bedingungen müssen Kurse mindestens erfüllen, dass Ihr Antrag berücksichtgt werden kann:

  1. Zur Gruppe:

    • Außerunterrichtliche Anfängerschwimm-AG
    • Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4
    • Mindestteilnehmerzahl: 6 Kinder
  2. Zu den Inhalten:

    • Insgesamt mindestens 10 Einheiten aus den oben genannten
      Empfehlungen für den Schwimmunterricht
      zu:

      Niveaustufe 1 – Wassergewöhnung:
      Aufenthalt, Stehen, Gehen, Drehen, Rollen, Schweben, Auftreiben

      Niveaustufe 2 – Grundfertigkeiten des Schwimmens
      Atmen, Tauchen, Springen, Gleiten und Fortbewegen

  3. Zum Kooperationspartner:

    • Keine kommerziellen Kooperationspartner
    • Qualifizierte AG-Leitung (Nachweis Methodik-Didaktik/Rettungsfähigkeit)

Die detaillierten Bedingungen entnehmen Sie bitte unbedingt folgendem Dokument:

Ausführliche Teilnahmebedingungen (PDF)

Zeitlicher Ablauf des Verfahrens:

  1. Verbindliche Bewerbung: bis 11. Februar 2024

    Bis Sonntag, den 11. Februar 2024 konnten Schulen für die Teilnahme am Auswahlverfahren online registriert werden.

  2. Bescheid: bis 15. Februar 2024

    Wir informieren Sie darüber, ob Ihre Schule für eine Förderung berücksichtigt werden konnte. Falls ja, erhalten Sie zusammen mit dieser verbindlichen Zusage auch den Auszahlungantrag und Dokumentationsbogen.

  3. Bescheid zum Nachrückverfahren: Ende August 2023

    Sollten nicht alle berücksichtigten Schulen bis zum 04. August einen Antrag eingereicht haben, so werden wir Ende August weiteren Schulen auf unserer Warteliste das Antragformular zusenden.

  4. Antragstellung der Nachrücker: bis 30. September 2022

    Diesen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag kann Ihre Schule dann bis zum 30. September per Post bei der Stiftung einreichen (siehe Punkt 3).

  5. Einreichen des Auszahlungsantrags: bis August 2024

    Innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des letzten Kurses, spätestens aber bis August 2024, reichen Sie den ausgefüllten Auszahlungsantrags inkl. (im Fall von mehreren AGs aller) Dokumentationsbögen auf dem Postweg bei der Stiftung ein.

  6. Auszahlung der Fördersumme: bis Ende Oktober 2024

    Nach dem Eingang des ausgefüllten Auszahlungsantrags inkl. Dokumentationsbögen bei der Stiftung, erfolgt die Auszahlung – spätestens bis Ende Oktober 2024.