AG „Schwimmen mit Rückenwind“

Das Förderprogramm für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen

Die aktuelle Bewerbungsrunde für das zweite Schulhalbjahr ist beendet!

Die Stiftung Sport in der Schule fördert auch im Schuljahr 2023/2024 „Schwimmen mit Rückenwind“.

Kurse werden von der Stiftung gefördert sofern sie in Form von außerunterrichtlichen Veranstaltungen ("Schul-AGs") angeboten werden.

  • 400 Euro stehen im zweiten Halbjahr pro Kurs zur Verfügung.

Die Stiftung Sport in der Schule möchte außerunterrichtliche Schwimmangebote auch in der Sekundarstufe I fördern. Viele Schülerinnen und Schüler, die mittlerweile weiterführende Schulen besuchen, hatten Pandemie bedingt wenig Gelegenheit, Defizite im Schwimmen abzubauen. Damit auch solche älteren Kinder von unserer Initiative profitieren können, hat die Stiftung das Angebot auf die Sekundarstufe I ausgeweitet.


Die Ausgangssituation

Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass alle Kinder schwimmen lernen sollen. Dieser Konsens beruht einerseits auf der Befürchtung, dass Nichtschwimmer höher gefährdet sind zu ertrinken und anderseits auf der Überzeugung, dass Kindern, die nicht schwimmen können, der Zugang zu wertvollen Lebensbereichen und Bewegungsräumen verschlossen bleibt. Daher bekräftigen die KMK in den Empfehlungen der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung aus dem Jahr 2017, dass alle Kinder bis zum Alter von 10 bis 12 Jahren sicher schwimmen können sollen (Niveaustufe 4 der Empfehlungen).


Die Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an alle weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg. Von unserer Förderung außerunterrichtlicher Schwimm-AGs sollen Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen der Sekundarstufe I profitieren, die die Anforderungen der Basisstufe Schwimmen (Niveaustufe 3 der Empfehlungen für den Schwimmunterricht) nicht erreicht haben.


Das Ziel

Mit der Teilnahme an der AG Schwimmen mit Rückenwind sollen die Anforderungen der Basisstufe nach Möglichkeit erreicht werden.

Hinweis:

Junge Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung, denen es aufgrund Ihrer Einschränkungen ggf. nicht gelingt die Niveaustufe 3 zu erreichen, können unabhängig davon am Angebot teilnehmen.


Die Bedingungen – in Kürze

Folgende Bedingungen müssen Kurse mindestens erfüllen, dass Ihr Antrag berücksichtgt werden kann:

  1. Zur Gruppe:

    • Außerunterrichtliche Schwimm-AG
    • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I
    • Mindestteilnehmerzahl: 6 Kinder
  2. Zu den Inhalten:

    • Insgesamt mindestens 10 Einheiten aus den oben genannten
      Empfehlungen für den Schwimmunterricht
      zu:

      Niveaustufe 1 – Wassergewöhnung:
      Aufenthalt, Stehen, Gehen, Drehen, Rollen, Schweben, Auftreiben

      Niveaustufe 2 – Grundfertigkeiten des Schwimmens
      Atmen, Tauchen, Springen, Gleiten und Fortbewegen

      Niveaustufe 3 – Basisstufe des Schwimmens
      beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 Meter in einer beliebigen Schwimmart – keine Zeitbegrenzung, Wechsel der Schwimmart ist erlaubt, und das Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen.

  3. Zum Kooperationspartner:

    • Keine kommerziellen Kooperationspartner
    • Qualifizierte AG-Leitung (Nachweis Methodik-Didaktik/Rettungsfähigkeit)

Die detaillierten Bedingungen entnehmen Sie bitte unbedingt folgendem Dokument:

Ausführliche Teilnahmebedingungen (PDF)

Zeitlicher Ablauf des Verfahrens:

  1. Verbindliche Bewerbung: bis 11. Februar 2024

    Bis Sonntag, den 11. Februar 2024 konnten Schulen für die Teilnahme am Auswahlverfahren online registriert werden.

  2. Bescheid: bis 15. Februar 2024

    Wir informieren Sie darüber, ob Ihre Schule für eine Förderung berücksichtigt werden konnte. Falls ja, erhalten Sie zusammen mit dieser verbindlichen Zusage auch den Auszahlungantrag und Dokumentationsbogen.

  3. Bescheid zum Nachrückverfahren: Ende August 2022

    Sollten nicht alle berücksichtigten Schulen bis zum 04. August einen Antrag eingereicht haben, so werden wir Ende August weiteren Schulen auf unserer Warteliste das Antragformular zusenden.

  4. Antragstellung der Nachrücker: bis 30. September 2022

    Diesen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag kann Ihre Schule dann bis zum 30. September per Post bei der Stiftung einreichen (siehe Punkt 3).

  5. Einreichen des Auszahlungsantrags: bis August 2024

    Innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des letzten Kurses, spätestens aber bis August 2024, reichen Sie den ausgefüllten Auszahlungsantrags inkl. (im Fall von mehreren AGs aller) Dokumentationsbögen auf dem Postweg bei der Stiftung ein.

  6. Auszahlung der Fördersumme: bis Ende Oktober 2024

    Nach dem Eingang des ausgefüllten Auszahlungsantrags inkl. Dokumentationsbögen bei der Stiftung, erfolgt die Auszahlung – spätestens bis Ende Oktober 2024.